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Policy-Anträge des VJSB zur JSUD Vollversammlung am 22. April 2018

 

Die Gesamtheit des VJSB Vorstandes (Dana Daboosh, Michael Movchin, Asaf Erlich, Aleks Gloukman & Thomas Haber) reichten am 15.04.2018 bei dem Wahlkomitee der JSUD folgende Policy-Anträge ein:

1. Nur halachisch jüdische Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland besitzen das passive Wahlrecht für den JSUD Vorstand.

2. Nur halachisch jüdische Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland besitzen das aktive Wahl- und Stimmrecht.

3*. Die JSUD ist das überregionale Sprachrohr der jüdischen regionalen Studierendenverbände und unterstützt diese bei politischen Aktivitäten

4*. Die Policies der JSUD beschränken sich auf den Wirkungskreis der JSUD. Die Policies der JSUD sind reine Empfehlungen für die Ausrichtung der regionalen Verbände und schränkt bei Abweichung die Zusammenarbeit mit der JSUD nicht ein. Die regionalen Verbände bleiben autonom und können sich weiterhin insbesondere nach Außen eigenständig vertreten.

5*. Die JSUD stimmt ihren Jahresplan über geplanten Aktivitäten regelmäßig mit den regionalen Verbänden ab und bezieht diese aktiv in die Ausrichtung mit ein. Bei Aktivitäten der JSUD im Wirkungsbereich von existierenden und aktiven Verbänden sind diese neben der JSUD von Anbeginn der Planungen aktiv einzubinden. Insbesondere ist auf regionale Gegebenheiten und Terminplanungen Rücksicht zu nehmen.

6. Primäres Ziel der JSUD ist die Vertretung der Anliegen der Personen jüdischen Glaubens im Alter von 18 bis 35 Jahren, welche durch ihre Verbände repräsentiert werden. Die Aktivitäten der JSUD haben sich an diesen Anliegen auszurichten.

7. Die JSUD hat sich bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation nach außen an die religiösen Gegebenheiten des Judentums zu richten und insbesondere auf den Shabbat, Feiertage (Jom Tov & Trauertage) und Arbeitsverbote Rücksicht zu nehmen.

8. Entsprechend §8 der Satzung der JSUD ist der Beirat einzuberufen. Es wird beantragt, die gewählten Vertreter der regionalen Verbände in diesen Beirat zu berufen. Weiterhin soll der Beirat bei mehrheitlicher Abstimmung über ein Veto-Recht verfügen. Es ist festzustellen, dass der Beirat jederzeit vollumfängliche Einsicht in die Arbeit der JSUD nehmen kann und darüber unabhängig berichten darf, insbesondere die Mitglieder der regionalen Studierendenverbände darüber zu informieren. Der Vorstand hat den Beirat jährlich zu seiner Beiratssitzung einzuladen. Darüber hinaus soll der Beirat in die regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen der JSUD einbezogen werden.

Die Policy-Anträge Nr. 3, 4. und 5. werden gemeinsam mit den Vorstandskollegen vom VJSNord getragen und öffentlich gemeinsam kommuniziert. Darüber haben sich der VJSB und VJSNord im Vorfeld geeignet.

Über den weiteren Verlauf der Policy-Anträge sowie über die Vollversammlung wird der VJSB-Vorstand seine Mitglieder in Kenntnis setzen.

München, 15.04.2018


Update 16.04.2016: Der jüdische Studierendenverband Franken hat sich vollumfänglich den o.g. Policy-Anträgen und Positionen des VJSB angeschlossen. Der VJSB begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.